Energy Sharing

Was ist Energy Sharing? 
Wie funktioniert es und wann ist es eine Option?

Energy Sharing ist ein neues rechtliches Modell für die gemeinschaftliche Stromnutzung nach § 42c EnWG . Es ermöglicht (ab 01.06.2026), dass mehrere Haushalte oder Gewerbe gemeinsam Strom aus einer PV‑Anlage nutzen – auch wenn sie nicht im selben Gebäude wohnen. 

Die Verteilung erfolgt rechnerisch über das öffentliche Stromnetz: Jede teilnehmende Person erhält anteilig den erzeugten Solarstrom gutgeschrieben. Der Preis setzt sich zusammen aus einem freiverhandelbaren Sharing Preis je kWh und Nebenkosten wie Netzentgelte, Umsatzsteuer und Umlagen. Damit das Modell für beide Seiten  attraktiv ist, sollte dieser Preis zwischen der Einspeisevergütung und aktuellen Strompreisen liegen.

Funktionsweise

  • Die Teilnehmenden schließen sich zu einer Stromgemeinschaft zusammen (z. B. als GbR).
  • Die PV‑Anlage speist wie gewohnt ins Netz ein; der erzeugte Strom wird anschließend virtuell (rechnerisch) verteilt.
  • Alle Beteiligten benötigen dafür ein Smart Meter und müssen im selben Netzgebiet wohnen.
  • Alle behalten ihren normalen Stromliefervertrag und bekommen zusätzlich ihren Anteil aus der Stromgemeinschaft.
  • Für die geteilten Strommengen gelten reduzierte Netzentgelte (Höhe durch die Bundesnetzagentur festgelegt).

Energy Sharing soll die Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom erleichtern – ohne die strengen Vorgaben des Mieterstroms. Es eignet sich für Nachbarschaften, Freundeskreise, Quartiere oder Familien, die Strom gemeinsam nutzen möchten. „Lokal erzeugt“ bedeutet dabei in der Praxis etwas anderes, als viele annehmen: Entscheidend ist nicht die räumliche Nähe der Gebäude, sondern dass alle Beteiligten im selben Netzgebiet liegen – also denselben Verteilnetzbetreiber (VNB) haben.
 
Das führt zu teils überraschenden Situationen:

  • Bei kleinen Stadtwerken endet das Netzgebiet oft an der Gemeindegrenze. Der Nachbarort kann bereits ein anderes Netzgebiet sein → Energy Sharing nicht möglich.
  • Bei großen überregionalen Netzbetreibern (z. B. Netze BW, Westnetz, Bayernwerk, E.DIS,) umfasst das Netzgebiet riesige Regionen. Eine Stadt 300 km entfernt kann noch im selben Netzgebiet liegen → Energy Sharing möglich.


Bürokratischer Aufwan

Energy Sharing ist technisch und bürokratisch deutlich weniger anspruchsvoll als Mieterstrom, hat aber ebenfalls formelle Anforderungen. Erforderlich sind: 

  • Gründung einer Stromgemeinschaft 
  • ein gemeinsamer Vertrag (Aufteilungsschlüssel, Regeln) 
  • Viele Aufgaben lassen sich über Dienstleister automatisieren.
     

Für wen lohnt sich Energy Sharing?

Energy Sharing ist besonders attraktiv, wenn:

  • der eigene  Eigenverbrauch niedrig ist 
  • mehrere Haushalte (z. B. Nachbarschaft oder Familie) gemeinsam von einer PV‑Anlage profitieren möchten
  • Für Betreiber mit vermieteten Gebäuden oder geringem Eigenverbrauch kann Energy Sharing eine sehr gute Alternative zur Volleinspeisung sein – mit deutlich weniger Bürokratie als beim Mieterstrom.

⚠️ Achtung: 
Beim Energy Sharing wird die gesamte erzeugte Strommenge virtuell verteilt . Diese Verteilung kann nach festen Verteilungsschlüsseln (z. B. 50% der Erzeugung) oder mit dynamischen  Verteilungsschlüsseln (auch unter Berücksichtigung des Verbrauchs) verteilt werden. Dadurch kann der eigene bilanziell zugeordnete Eigenverbrauch sinken. Dieser Aspekt wird in vielen Darstellungen übersehen Das betrifft vor allem festen Verteilschlüsseln und hat  auch Auswirkungen auf die Steuerung von Batteriespeicher/ anderen Verbrauchern. Risiko ist,  das deren Verbrauch  bilanziell teilweise als Netzbezug gewertet werden kann, wenn der eigene Anteil zu klein gewählt ist.

Das klingt abstrakt, hat aber hohe praktische Bedeutung: Grob vereinfacht teilt Energy Sharing bei einem festen Schlüssel die PV‑Anlage in virtuelle Anteile auf. Wirtschaftlich gesehen können Sie nie mehr als Ihren Anteil der aktuellen Erzeugung selbst nutzen.

Beispiel:

Sie haben mit Ihrem Nachbarn Energy-Sharing mit einer festen Aufteilung von 50:50 % der Erzeugung vereinbart.
Die PV-Anlage erzeugt in dieser Viertelstunde durchschnittlich 4 kW, Sie verbrauchen 3 kW.

  • Der Aufteilungsschlüssel ordnet Ihnen 2 kW zu – unabhängig davon, wie viel Ihr Nachbar verbraucht.
  • Der restliche Verbrauch (1 kW) gilt bilanziell als Netzbezug.

Ergebnis: Der bilanziell anrechenbare Eigenverbrauch sinkt durch Energy Sharing (auch wenn physikalisch weiterhin vorrangig Ihr PV-Strom genutzt wird). Tipp: Ein dynamischer Schlüssel kann diese Situation deutlich besser abbilden. Sobald alle Beteiligten zusammen mehr verbrauchen als die Anlage produziert, sinkt jedoch auch hier der Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers.


Was bedeutet das in der Praxis?

Wenn Sie nur einen niedrigen Eigenverbrauchsanteil haben, ist Energy Sharing eine gute Alternative zur Volleinspeisung – vor allem, wenn Sie den Strom im Familien‑ oder Freundeskreis teilen möchten. Wenn Sie bereits einen sehr hohen Eigenverbrauchsanteil haben und die Anlage darauf optimiert ist, kann Energy Sharing wirtschaftlich sogar nachteilig sein.

Einige Szenarien zur Veranschaulichung:

Szenario A: „Solartyp Ruheständler“

  • EFH mit großer PV-Anlage
  • geringer eigener Verbrauch
  • Kinder/Enkel mit hohem Verbrauch wohnen in der Nähe oder in einer Wohnung ohne PV

→ Energy Sharing ist ein optimales Modell, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Szenario B: „Solartyp Pendler / Familie im Neubau“

  • hoher und schwankender Verbrauch (E-Auto, Wärmepumpe)
  • Anlage ist auf hohen Eigenverbrauch optimiert (z. B. Haussteuerung, solare Überschusseinspeisung, großer Batteriespeicher)
  • Sie möchten nur den Überschuss weitergeben

→ Energy Sharing ist komplexer und der Nutzen deutlich geringer.
Zum einen steht bei unverändertem Verbrauch schlicht weniger Strom zur Weitergabe zur Verfügung. Zum anderen kann Ihr bilanzieller Eigenverbrauch dadurch sogar sinken. Wenn Sie Energy Sharing innerhalb des Familienkreises betreiben, ist der Nachteil meist geringer, da sich der Eigenverbrauch innerhalb der Gruppe verschiebt. Bei der Vermarktung an Dritte fällt dieser Effekt stärker ins Gewicht.

Szenario C: Vermietung

Sie besitzen ein Haus mit PV, das für Ihren Bedarf zu groß geworden ist, und vermieten es.
Sie wohnen nun in einer Wohnung ohne PV im selben Netzgebiet.

→ Energy Sharing ist hier eine sinnvolle Option, um den Strom für Sie und Ihren Mieter zu nutzen.
 

Ausblick 

Da Energy Sharing erst ab dem 01.06.2026 startet, befindet sich der Markt für Energy-Sharing-Dienstleister sowie die praktische Umsetzung noch in einer dynamischen Entwicklungsphase. Wenn Energy Sharing für Sie relevant sein könnte, empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung und erste Praxisumsetzungen aufmerksam zu beobachten. Dazu erweitert sich auch der rechtliche Rahmen, ab dem 01.06.2028 ist Energy Sharing nicht mehr nur innerhalb eines Bilanzierungsgebiets eines Elektrizitätsverteilernetzbetreibers möglich, sondern auch im unmittelbar angrenzenden Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Verteilernetzbetreibers.

Quellen:

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