Balkonkraftwerk / Steckersolar

Was ist ein Balkonkraftwerk 
Wie funktioniert es und wann ist es eine Option für mich?

Balkonkraftwerke (auch Steckersolargeräte genannt) sind kleine, einfach zu installierende PV-Anlagen. Sie bestehen aus einem bis vier Modulen, einem Mikro-Wechselrichter, einer Anschlussleitung mit Stecker sowie einer passenden Unterkonstruktion zur Montage am Balkon, an der Fassade oder auf kleinen Dachflächen. Für den Solartyp „Mieter mit Balkon" ist das Balkonkraftwerk die einzige Möglichkeit, selbst Solarstrom zu produzieren – und das in einem kleinen, aber sehr wirtschaftlichen Maßstab.

 

Installation & rechtlicher Rahmen

Balkonkraftwerke dürfen ohne Elektrofachbetrieb installiert werden. Die Anmeldung ist stark vereinfacht. Insbesondere ist keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber (durch eine Elektrofachkraft) erforderlich, notwendig ist nur die Registrierung im Marktstammdatenregister, die von Ihnen auch selbst durchgeführt werden kann.

Falls die Stromerzeugung den aktuellen Verbrauch übersteigt, wird überschüssiger Strom zwar eingespeist, aber nicht vergütet. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich ausschließlich aus dem Eigenverbrauch des erzeugten Stroms und den niedrigen Anschaffungskosten.

Mit Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft können Balkonkraftwerke auch von Mietern/in Eigentumswohnungen installiert werden. In der Regel besteht ein Anspruch auf Zustimmung, solange keine baulichen oder optischen Gründe entgegenstehen.

Mit Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft können Balkonkraftwerke auch von Mietern bzw. in Eigentumswohnungen installiert werden. Seit der Mietrechtsreform 2024 gilt die Installation eines Balkonkraftwerks als privilegierte Maßnahme nach § 554 BGB. Das bedeutet: Vermieter müssen der Installation grundsätzlich zustimmen – ein Verbot ist nur bei triftigen Gründen zulässig, etwa bei Sicherheitsrisiken, Denkmalschutz oder erheblicher optischer Beeinträchtigung der Fassade. 

 

Was sind die Vor- und Nachteile eines Balkonkraftwerks

Vorteile

  • geringe Kosten (bei Selbstmontage)
  • stark vereinfachte Anmeldung, kein Installationsbetrieb notwendig
  • niedrige Einstiegshürde in die Solarenergie
  • ideal für Mieter

Nachteile

  • begrenzte Stromerzeugung – nur ein kleiner Teil des Haushaltsverbrauchs kann gedeckt werden
  • große Dächer werden nicht ausreichend genutzt
  • keine Einspeisevergütung
  • Risiko unsachgemäßer Montage (Befestigung und elektrischer Anschluss)

 

Ein Balkonkraftwerk ist immer dann eine sehr gute Lösung, wenn keine größere PV-Anlage möglich ist:

  • in Mietwohnungen (oder Eigentumswohnungen) ohne eigenes Dach
  • bei sehr begrenztem Budget
  • als Übergangslösung, wenn das Dach noch saniert werden muss oder aktuell keine große Investition getätigt werden kann

Ein gut platziertes Balkonkraftwerk amortisiert sich häufig bereits nach 3–5 Jahren. Danach senkt es dauerhaft die Stromkosten. Wenn dagegen alle Voraussetzungen für eine größere PV-Anlage gegeben sind (geeignetes Dach, ausreichender Eigenverbrauch, Finanzierung möglich), sind größere Anlagen wirtschaftlich deutlich sinnvoller. Das Potenzial zur Eigenversorgung lässt sich mit einem Balkonkraftwerk schlicht nicht ausreichend ausschöpfen.

Auch Balkonkraftwerke können mit kleinen Batteriespeichern kombiniert werden. Ob das sinnvoll ist, hängt stark vom individuellen Verbrauchsprofil ab. Nur wenn tagsüber regelmäßig nennenswerte Stromüberschüsse entstehen, lohnt sich ein Speicher. Wird der erzeugte Strom ohnehin tagsüber direkt im Haushalt verbraucht (z. B. durch hohe Grundlast, Homeoffice, Router oder Kühlgeräte), bringt ein Speicher keinen Mehrwert.

 

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein?

Die Größe eines Balkonkraftwerks ergibt sich primär nicht aus technischen Aspekten, sondern aus gesetzlichen Vorgaben, die festlegen, bis wann eine PV-Anlage ohne Elektrofachbetrieb installiert und vereinfacht angemeldet werden darf.

Die wichtigsten Grenzen sind:

Wechselrichter:

  • 800 W – Die maximal erlaubte Wechselrichterleistung darf 800 Watt nicht überschreiten. Dies entspricht auch der maximalen Leistung, die ein Balkonkraftwerk an den Haushalt abgeben kann.

Modulleistung: 

Es ist technisch möglich und – bei entsprechendem Platz – sinnvoll, die Modulseite zu überdimensionieren. Das bedeutet, dass mehr als 800 Watt Modulleistung angeschlossen werden. Die maximale im Haushalt nutzbare Leistung wird weiterhin durch den Wechselrichter begrenzt. Der Vorteil ist aber, dass auch bei ungünstigen Strahlungsverhältnissen oder schlechterer Ausrichtung bessere Erträge erzielt werden. Dadurch steigt die Jahresproduktion und die Stromproduktion verteilt sich über Tag und Jahr.

Für die Gesamtnennleistung der Module gelten folgende Grenzen:

  • ~450 Watt – Die praktische Untergrenze, die sich aus der Leistung eines Standardmoduls ergibt. Diese Größe ist nur sinnvoll, wenn tatsächlich nur Platz für ein einzelnes Modul vorhanden ist.
  • < 960 Watt (entspricht ungefähr zwei Modulen) – Steckersolargeräte können in der Regel an bestehende Haushaltssteckdosen angeschlossen werden.
  • > 960 Watt – Ab diesem Wert stellt die DIN VDE V 0126-95 erhöhte Anforderungen, die durch spezielle Einspeisesteckdosen (z. B. Wieland-Steckdosen) oder einen technischen Überlastungsschutz erfüllt werden können. In der Praxis kann dies dazu führen, dass oberhalb dieser Grenze ein Elektriker erforderlich ist, um normgerecht zu bleiben.
  • > 2000 Watt – Oberhalb dieses Werts entfällt die Möglichkeit einer stark vereinfachten Anmeldung.

 

Lohnt sich ein Batteriespeicher?

Während Batteriespeicher für Balkonkraftwerke bis vor wenigen Jahren eher die Ausnahme waren, sind sie inzwischen im breiten Markt angekommen. Durch gesunkene Preise ist ihre Wirtschaftlichkeit gestiegen, dennoch sind sie meist teurer als PV-Module und Wechselrichter.

Ein Speicher kann kleinere Stromspitzen am Tag (bis 800 Watt) ausgleichen und auch den nächtlichen Verbrauch teilweise abdecken. Dadurch steigt der Eigenverbrauch. Wie stark dieser Effekt ist und ob sich der Speicher finanziell lohnt, hängt jedoch stark von den Kosten und dem individuellen Nutzungsverhalten ab.

Beispiele:

  • Sie haben ein eher kleines Balkonkraftwerk in einem Haushalt mit durchgehend hohem Stromverbrauch am Tag: → Die erzeugte Leistung wird überwiegend direkt verbraucht, der Speicher würde nur selten geladen.
  • Sie haben ein größeres Balkonkraftwerk in einem Haushalt mit geringem Stromverbrauch am Tag: → Es besteht ein deutlich höheres Potenzial für einen Speicher, da dieser regelmäßig geladen und entladen werden kann.

 

Was für einen Zähler benötige ich?

Grundsätzlich erfordert ein Balkonkraftwerk einen digitalen Zähler mit Rücklaufsperre. Andernfalls würde (z. B. bei alten Ferraris-Zählern) der Zähler rückwärts laufen und Ihre Einspeisung würde de facto mit dem Strompreis „vergütet" werden.

Falls ein solcher Zähler nicht bereits vorhanden ist, muss er ausgetauscht werden. Es ist allerdings nicht Ihre Aufgabe, das zu prüfen oder einen alten Zähler aktiv zu wechseln. Die Anlage muss lediglich im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dies löst beim Messstellenbetreiber/Netzbetreiber die Pflicht aus, den Zähler auszutauschen. Das kann unter Umständen etwas dauern. Solange dies nicht passiert, darf das Balkonkraftwerk trotzdem produzieren und der Zähler darf rückwärtslaufen. Dies ist ein vorübergehender finanzieller Vorteil für Sie.

Bußgelder drohen dagegen, wenn Sie die Anlage nicht im Marktstammdatenregister eintragen oder den Einbau des neuen Zählers verweigern.

Der Austausch des Zählers ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können aber entstehen, wenn Ihr aktueller Zählerschrank nicht normgerecht ist. Die gleichen Kosten würden aber ohnehin spätestens beim nächsten Zählertausch bzw. im Rahmen des bundesweiten Rollouts von Smart Metern auf Sie zukommen.

 

Kann ich eine PV-Anlage mit Einspeisevergütung und ein Balkonkraftwerk kombinieren?

Vielleicht haben Sie bereits ein Balkonkraftwerk und möchten um eine größere PV-Anlage erweitern – oder Sie betreiben bereits eine PV-Anlage, haben aber noch Strombedarf sowie freie Flächen (z. B. auf einer Garage) und möchten diese für ein Balkonkraftwerk nutzen.

Bis 2024 war die Kombination beider Anlagen im selben Stromkreis nicht ohne Weiteres möglich. Das Solarpaket 1 hat das deutlich vereinfacht: Auch wenn Sie bereits eine größere PV-Anlage mit Einspeisevergütung betreiben, können Sie zusätzlich ein Balkonkraftwerk installieren – eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister genügt.

Wichtig zu beachten: Durch die Kombination steigt die Gesamteinspeisung. Da für das Balkonkraftwerk keine Einspeisevergütung gezahlt wird, reduziert der Netzbetreiber die Vergütung der Gesamtanlage anteilig. Ein Beispiel: Sie betreiben eine PV-Anlage mit 9 kWp und ergänzen sie um ein Balkonkraftwerk mit 1 kWp Modulleistung. Der Netzbetreiber ordnet 1/10 der Einspeisung dem Balkonkraftwerk zu und kürzt die Einspeisevergütung entsprechend um 10%.

Da die Berechnung auf Basis der Modulnennleistung erfolgt, ist es in dieser Kombination nicht sinnvoll, die Module des Balkonkraftwerks stark zu überdimensionieren – das würde die Vergütungskürzung unnötig vergrößern, ohne einen nennenswerten Mehrertrag zu bringen.

 

🔰 Praxistipp: Wenn eine größere PV-Anlage für Sie nicht möglich ist – oder Sie sich aktuell bewusst dagegen entschieden haben – planen Sie zumindest ein Balkonkraftwerk ein. Es liefert zwar geringere Stromerträge, ist aber aufgrund der niedrigen Kosten und der vereinfachten Anmeldung eine einfache und wirtschaftliche Investition.

 

Quellen:

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.